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Arbeitsrecht

Alles über Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Einstellung, Schutz vor Diskriminierung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmen.

Kennen Sie auch das Gefühl, Sie kommen aus dem Urlaub, haben seit Tagen schon ein ungutes Gefühl und der erste Arbeitstag steht wieder an? Ihr Chef zitiert Sie zu sich und… 5 Minuten später haben Sie das Gefühl, Ihr ganzes Leben bricht zusammen? Fristlose Kündigung und Sie wissen nicht warum? Diese und zahlreiche andere Fälle, die unverhofft oft im Arbeitsleben vorkommen.

Das Arbeitsrecht ist das Recht des Arbeitnehmers und dient zu seinem Schutz. Da oftmals die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber unterlegen sind, gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Es gibt zwei Parteien: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die Arbeitsleistung zu erbringen, die vertraglich fixiert wurde. Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine entsprechende Vergütung zu gewähren.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, also die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien, werden in einem individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Gegenstand des Vertrages ist z.B. Beginn der Tätigkeitsaufnahme, die zuständigen Verantwortungsbereiche, die Pflichten als Arbeitnehmer & Arbeitgeber, wer wem weisungsbefugt ist u.ä. sowie die Beendigung des Arbeitsvertrages.

 

Warum benötigen Sie einen Anwalt in Arbeitsrecht?

  • Unerwartete Kündigung erhalten?
  • Kündigung während Schwangerschaft oder Mutterschutz?
  • Suche nach Vertreter für die Kündigungsschutzklage?
  • Aufhebungsvertrag?
  • Auseinandersetzungen mit Ihrem Vorgesetzten oder Kollegen/in?
  • Mobbing von Vorgesetzten oder Kollegen/in?
  • Vertragsverhandlungen wegen Neueinstellung oder Beförderung?
  • Unterstellung seitens Arbeitgeber wegen Diebstahl?
  • Probleme mit der Agentur für Arbeitwegen wg. Scheinselbständigkeit, illegaler Beschäftigung, ö.ä.?
  • Wettbewerbsverbot?
  • Schutz des Know-Hows? (z.B. Programmierer)
  • Kein Vertrauen mehr dem bisherigen Anwalt/Anwältin gegenüber?
  • Oder andere Gründe?

Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht existiert eine eigene dreizügige Gerichtsbarkeit:

Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, die meistens zugunsten des Arbeitnehmers mit immer wieder überraschenden Urteilen gelangt.

 

Ganz wichtig für Sie ist, die Rechtsprechung zu kennen und die im Arbeitsrecht zum Teil abweichenden Fristen unbedingt einzuhalten: 

  • Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang einer Kündigung (§ 4 KSchG),
  • Ausspruch einer fristlosen Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 2 BGB),
  • einwöchige Frist für den Einspruch nach einem Versäumnisurteil (§ 59 ArbGG).

Sprechen Sie mit uns!

Sie erhalten die Unterstützung, die jeder Arbeitnehmer dringend braucht: Einen vertrauensvollen und kompetenten Partner, der genau weiß, welche Art von Rechtsberatung Sie benötigen.

Ihr Vertrauenspartner für Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Andryk verfügt über mehr als 40 Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Bereits während seines Studiums befasste er sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht.

WICHTIGE INFOS FÜR ARBEITNEHMER!

  • Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen
    ab Zugang einer Kündigung (§ 4 KSchG),
  • Ausspruch einer fristlosen Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 2 BGB),
  • einwöchige Frist für den Einspruch nach einem Versäumnisurteil (§ 59 ArbGG).

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Uhlstraße 82
50321 Brühl

Tel.: +49 2232 94 94 20
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